FINCATIMES

Ihr Finca-Hotelvermittler für Mallorca -
 

AGB`s

1. Abschluss
Die Anmeldung des Kunden zu einem von "Finacatimes" — im Folgenden „Agentur“ genannt — angebotenen Projekt in schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Form ist ein Vertragsangebot, das durch Annahme der Agentur Gültigkeit erlangt. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

2. Leistung der Agentur
Der Vertrag wird im Namen von Fincatimes — oder eines anderen genau definierten Leistungsträgers — für den bestellten Zeitraum und für die angemeldeten Personen abgeschlossen. Die Leistung beschränkt sich ausschließlich auf die Beratung des Kunden, ein für dessen Zwecke geeignetes Objekt zu finden und auf die Vermittlung dieses gewünschten Objektes. 
Sollte das gewünschte Fincahotel zu den gewünschten Terminen nicht frei sein, bzw. andere Leistungsträger die gewünschte Leistung nicht anbieten können, schlägt die Agentur andere ähnliche Objekte vor oder teilt dem Kunden die mit dem Hotel/dem Leistungsträger abgesprochenen Ausweichtermine/bzw. Objekte mit. Es obliegt dem Kunden natürlich, diese anzunehmen oder nicht.

3. Verpflichtung und Haftung der Agentur
Die Agentur haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vermittlung. Die Beschreibung der Fincahotels /bzw. der Objekte mit allen Leistungen wurden nach persönlicher Begutachtung und nach Angaben der Besitzer, Eigentümer oder verantwortlichen Angestellten vorgenommen. Basis war der für jedermann zugängliche Hotelprospekt bzw. Angaben des Leistungsträgers. 
Für Veränderungen am Mietobjekt nach Erstellung des Angebotes, über die die Agentur nicht informiert wurde, haftet das Hotel/bzw. der Leistungsträger. 
Sollte höhere Gewalt (z. B. Krieg, Streik, Naturgewalten) einen Antritt der geplanten Reise verhindern, haftet die Agentur für entstandene Schäden nicht. Auf Wunsch des Kunden bemüht sich dann aber die Agentur kostenlos, ein ähnliches Ersatz- objekt oder einen anderen Zeitpunkt zu finden. Dies ist eine freiwillige Leistung der Agentur. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

4. Rücktritt oder Umbuchung
Die Agentur haftet dem Fincahotel /dem Leistungsträger gegenüber für die Einhaltung des vom Kunden bestellten Mietvertrages. Nach Abschluss des Vertrages zwischen Agentur und Kunden erhält das entsprechende Hotel/der Leistungsträger von der Agentur unmittelbar eine schriftliche Bestellung. 
Alle gemachten Angaben werden noch einmal auf deren Richtigkeit überprüft. Der Vertrag gilt dann für Kunden, Agentur und Hotel/Leistungsträger als abgeschlossen. 
Sollten Ereignisse den Kunden zwingen, vom Vertrag zurückzutreten, gilt Folgendes: Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, so schnell wie möglich schriftlich oder per E-Mail zu kündigen! 
Als Stornogebühr zahlt der Kunde dem Fincahotel /Leistungsträger — bei schriftlicher Kündigung (Eingangsdatum der Kündigung!) je nach Objekt die in den AGBs gültigen Stornogebühren.
Der Agentur zahlt der Kunde 10 % der gebuchten Gesamtleistung als  Aufwandsentschädigung für getätigte Leistungen
Die Agentur und das Hotel/der Leistungsträger werden sich bemühen, einen Ersatzkunden zu finden. Dies ist jedoch eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Deswegen wird dem Kunden dringend geraten, immer eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

5. Anerkennung
Mit Unterschrift erkennt der Kunde die oben genannten Vertragsbedingungen an. Gerichtsstand ist Kaiserslautern/Weilerbach.



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